Nanjing SiSiB Silicones Co., Ltd.
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Siloxan Evaluation in der EU

Siloxan Evaluation in der EU

Siloxan Evaluation in der EU

In Europa werden Siloxane im Rahmen von REACH evaluiert, das darauf abzielt, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere und frühere Identifizierung der intrinsischen Eigenschaften chemischer Stoffe zu verbessern. Weil die Regulierer vermuten, dass einige Siloxane möglicherweise PBT (Persistent, Bioakkumulativ, Toxic) oder vPvB (sehr Persistent, sehr bioakkumulativ) Substanzen, sie wurden unter Kontrolle. Der europäische PBT- oder vPvB-Bewertungsstandard erlaubt jedoch keine genaue Bewertung der einzigartigen und vielfältigen Eigenschaften von Siloxanen.


Einschränkungen (persönliche Betreuung, Verbraucher und professionelle Produkte):

Das Chemikalienverwaltungsprogramm der Europäischen Union (REACH) hat im Mai 2017 Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von D4 und D5 übernommen.


Die Beschränkung beschränkt sich auf Waschkosmetik mit einer Gewichtskonzentration von D4 oder D5, die gleich oder größer als 0,1% ist. Alle Hersteller, einschließlich SiSiB , ein zuverlässiges Siloxan-Unternehmen, das Produkte in den Markt bringt, die innerhalb des Beschränkungsbereichs liegen, müssen die Restriktionsanforderungen bis Januar 31, 2020 erfüllen.


Als Reaktion auf diese Einschränkung hat die Silikonindustrie in fünf europäischen Ländern einen Monitoringplan für die Abwasserbehandlungsanlage (WWTP) erstellt, um die derzeitigen Konzentrationen von Siloxane zu ermitteln und die Wirksamkeit der Beschränkung bei der Verringerung der D4- und D5-Abwasseremissionen zu bewerten. Vorläufig zeigen die Ergebnisse, dass die D4- und D5-WWTP-Eingangskonzentrationen weit unter den im Restriktionsarchiv prognostizierten Ausgangswerten liegen. Darüber hinaus entspricht D4 bereits den prognostizierten Konzentrationen nach der Beschränkung.


Im April 2017 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihren Zweck veröffentlicht, die Notwendigkeit einer weiteren Einschränkung von D4 und D5 bei unbezahlten persönlichen Pflegemitteln und anderen Verbrauchs- oder Berufszwecken (z.B. Polieren und -Silikonwachse , Reinigungs-, Wasch- und Reinigungsmitteln) zu bewerten.


Im Januar 2018 beantragte die Europäische Kommission, D6 in den Bereich der Beschränkung und der "Auswaschbeschränkung" aufzunehmen. Der Restriktionsvorschlag zu D4, D5 und D6 in Beurlaubungsprodukten fügt auch D6 zur "Waschbeschränkung" hinzu, der im März 2019 veröffentlicht wurde.


Stoffe von sehr hohem Interesse

Nach einer Risikomanagementoptionsanalyse (RMOA) von D4 und D5 Ende 2017 kommt Deutschland zu dem Schluss, dass diese Stoffe dem REACH-Standard für PBT und vPvB entsprechen und als Stoffe von sehr hohem Interesse (SVHC) definiert werden sollten. In der Zwischenzeit forderte die Kommission ECHA auf, ein ähnliches SVHC-Archiv für D6 einzurichten, so die ECHA PBT Expert Group, wonach D6 eine vPvB-Substanz definiert werden sollte.